Schmerzensgeld

Telefongesellschaften müssen Anschlussdaten geheim halten – wenn der Kunde dies verlangt. Ein Polizeibeamter erhält jetzt 1.000 Euro Schmerzensgeld, weil seine Telefonnummer in die Telefonbücher gegerutscht war. Der Mann behauptet, unter Schlafstörungen gelitten zu haben.

Quelle: Externer LinkUdo’s LawBlog

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