Also doch strafbar

Das einsetzen von serverseitigen Spam-Filter ist nun also doch strafbar. Naja die Aussage stimmt nicht ganz. Das gezielte unterdrücken elektronischer Botschaften unwillkommener Absender für Dritte, ohne dass die Empfänger davon wissen und damit einverstanden sind, stellt eine Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnis dar, und ist somit strafbar. Dies geht aus…

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