Studenten haben keinen Anspruch auf ALG II

Studenten haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Das hat das Sozialgericht Dortmund laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. (AZ: S 22 AS 50/05 ER) Wer studiert hat dem Gericht zufolge Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (Bafög). Förderungsfähig sei ein Studium dem Grunde nach auch dann noch, wenn im individuellen Fall die Voraussetzungen für die Bafög-Zahlung nicht mehr gegeben sind.

Wird einem Langzeitstudenten das Bafög wegen Überschreitung der Regelstudienzeit verweigert, sei es deshalb nicht möglich, auf andere Fördermitteln zuzugreifen. Der Gesetzgeber schließe eine „versteckte Ausbildungsförderung auf der zweiten Ebene“ aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitslose aus, urteilten die Richter.

Quelle: Externer LinkN24

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