Rückgabe und Pfanderstattung beim Einzelhändler

Ab 1.5.2006 können leere pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurück gegeben werden, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden. Das heißt, der Händler, der pfandpflichtige Plastik- und Glas-Einweggetränkeverpackungen verkauft, ist zur Rücknahme von Plastik- und Glasverpackungen…

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