GbRmbH

Heute ist mir zum ersten mal eine Firme mit der Rechtsform „GbRmbH“ entdeckt. Diese Rechtsform soll wohl eine Mischung aus GbR und GmbH sein. Aber laut BGH gibt es keine direkte Beschräkung der Haftung in einer GbR. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bürgerlichen Rechts kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen Hinweis, für Verpflichtungen nur beschränkt einstehen zu wollen, beschränkt werden. Für eine Haftungsbeschränkung bedarf es stets einer individualvertraglichen Vereinbarung. Sie dazu auch „Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung“ bei Wikipedia.

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