Nach einem noch nicht veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 20. Juni 2008 haftet eine Bank für die einem Kunden durch einem Phishing-Angriff entstehenden Schäden, sofern die Sicherheitsmaßnahmen des Kunden beim Betrieb seines Rechners “durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen” genügen.
Quelle: heise online


Was’n das für’n Blödsinn? Was kann die Bank für die Dummheit der Leute?