Bank haftet für Schäden durch Phishing-Attacke

Posted by DocX on Juli 07, 2008

Nach einem noch nicht veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 20. Juni 2008 haftet eine Bank für die einem Kunden durch einem Phishing-Angriff entstehenden Schäden, sofern die Sicherheitsmaßnahmen des Kunden beim Betrieb seines Rechners “durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen” genügen.

Quelle: heise online

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  1. Fieser Admin Jul 07, 2008 23:15

    Was’n das für’n Blödsinn? Was kann die Bank für die Dummheit der Leute?

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