Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes dürfte nicht ohne Folgen bleiben für den Handel mit gebrauchter Software. Nach Ansicht des Gerichtes ist es nicht legal, ohne Zustimmung des Rechteinhabers gebrauchte Software weiter zu veräußern. Das gelte auch für Original-Software auf CD.
Anlass war ein Rechtsstreit zwischen Oracle und dem Gebrauchtsoftwarehändler usedsoft. Auch Microsoft, ebenfalls mit usedsoft schon einmal im Rechtsstreit, wird sich auf das Urteil berufen.

Quelle: silicon.de

Ein Gedanke zu „Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

  1. Aoi-Kaze

    Schlechter Witz. Künftig darf man dann auch keine Bücher mehr weiterverkaufen.
    Oder im Daten-Träger-Fach-Handel gar nichtmehr einkaufen. Denn man könnte ja fast den Besitzer des Ladens verdächtigen, die gelagerten CDs/DVDs schonmal geöffnet und nur wieder fein säuberlich eingeschweißt zu haben.
    Das geht.
    Und damit wären die Daten-Träger ja gebraucht und somit illegal weiterverkauft. HAHA. Deppen…

    Oder was ist mit Software, die nichtmehr im Handel org erhältlich ist? Angenommen ich sei MS-Fan und wolle alle Betriebssysteme von denen sammeln.
    Tja, ich bezweifle das es die noch irgendwo org im Handel zu kaufen gibt.
    Das Beispiel lässt sich beliebig anwenden.
    Idiotie…

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