Solidaritätszuschlag verfassungswidrig

Seit einigen Minuten sorgt die Meldung das der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig bei vielen Menschen in Deutschland für Euphorie. Das niedersächsische Finanzgericht stufte das Gesetz über den Zuschlag aus dem Jahr 1993 am Mittwoch als verfassungswidrig ein. Ich persönlich bin auch schon sehr lange gegen den Soli. Der Fall der Mauer ist nun 20 Jahre her und seit 16 Jahren wird der Solidaritätszuschlag veranlagt. Solidaritätszuschlag sind nicht zweckgebunde, wurde aber bestimmt die ersten Jahre für den „Aufbau-Ost“ verwendet, aber das dies inzwischen immer noch so ist, glaube ich nicht. Durch diesen Zuschlag werden bestimmt viele andere sachen (quer)finanziert. Das Finanzgericht in Hannover hat beschlossen den Solidaritätszuschlag auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Ich bin sehr gespannt wie die Karlsruher Richter urteilen werden.

Presse: [1] , [2] , [3]

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