Neues Gesetz zu Preisangaben für Service-Rufnummern 0180

Evtl. hat der ein oder andere Leser genauso wie ich eine Service-Rufnummer geschaltet. Dann ist folgende Information sehr wichtig:

Ab dem 01. März 2010, also heute,  gelten in der Rufnummerngasse 0180 die neuen Preisobergrenzen für inländische Anrufe aus den Mobilfunknetzen (max. 0,42 EUR pro Minute).
Anrufe aus den Mobilfunknetzen werden grundsätzlich in allen Gassen (0180-1 bis 0180-5) zeitabhängig abgerechnet. Die neue Obergrenze muss bei der Preisangabe beachtet werden. Der Zusatz „Preise aus dem Mobilfunk ggf. abweichend“ o. ä. ist nicht mehr ausreichend. Die Anruferpreise aus dem deutschen Festnetz ändern sich nicht.

Ab dem 01. März sollte es daher beispielhaft heißen:

0180-1 0,039 Euro pro Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro pro Min. aus den deutschen Mobilfunknetzen.
0180-2 0,06 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro pro Min. aus den deutschen Mobilfunknetzen.
0180-3 0,09 Euro pro Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro pro Min.  aus den deutschen Mobilfunknetzen.
0180-4 0,20 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro pro Min. aus den deutschen Mobilfunknetzen.
0180-5 0,14 Euro pro Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro pro Min. aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Bitte beachten, bei diesen Texten handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Formulierungsvorschlag.

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