Anfrage an die Verwaltung der Stadt Krefeld bezüglich Melderegisterauskünfte

Dieser Text wurde im Orginal von mir auf der Webseite der Seidenstadt-Piraten veröffentlicht und ist hierhin fremdkopiert wurden, da ich der Meinung bin, dass er auch für einige Blogleser von Interesse sein könnte.

In den Online-Ausgaben der Rheinischen Post und Westdeutschen Zeitung Krefeld ist vor kurzem jeweils ein Artikel über den Handel mit Bürgerdaten bei Stadt Krefeld erschienen.

Die Einnahmen durch Melderegisterauskünfte und der bevorstehende Handel mit Bürgerdaten war bereits im Juli ein großes Thema im Arbeitskreis Kommunalpolitik Krefeld der Seidenstadt-Piraten. Ende Juni, es war der Tag an dem Deutschland gegen Italien im Halbfinale der EM 2012 stand, verabschiedeten 25 anwesende Abgeordnete im Bundestag zu später Stunde ein neues Meldegesetz in nur 57 Sekunden. Hinzu kommt, dass in „letzter Minuten“ eine wichtige Änderung an der zur Abstimmung stehende Vorlage der Regierung erfolgte. Wenige Stunden vor der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes wurden zwei Sätze eingefügt, die es in sich hatten.

Das neue Meldegesetz erlaubt es Kommunen, ab April 2013 die Adressen ihrer Bürger an die Wirtschaft zu verkaufen. „Widerstand ist zwecklos!“ sagt 1. Vorsitzende der Piratenpartei Krefeld Christof Grigutsch, „denn nur wenn die Bürger der Weitergabe ihrer Daten explizit widersprechen, sind der Kommune die Hände gebunden.“ so Grigutsch weiter. Aber für alles gibt es ja i.d.R. eine Ausnahmeregelung, so auch hier: Zum Adressenabgleich muss die Stadt der Wirtschaft die Daten zur Verfügung stellen.

Innerhalb der Piratenpartei, die sich für mehr Bürgerrechte und Datenschutz einsetzt, wurde das neue Meldegesetz heftig diskutiert. Die Piratenpartei sieht eine massive Fehlkonzeption sowohl in dem neuen Bundesgesetz als auch in dem bereits derzeit gültigen Landesmeldegesetz Nordrhein-Westfalen.

Aus diesem Grund hat die Piratenpartei Krefeld bereits am 19. Juli 2012 an den Chef der Verwaltung der Stadt Krefeld, Oberbürgermeister Gregor Kathstede, schriftlich einen recht umfangreichen Fragenkatalog gesendet. Leider haben wir bisher noch keinerlei Rückmeldung seitens der Verwaltung erhalten.

Nachfolgend möchten wir hier nun die von uns gestellten Fragen und eine Kopie des Schreibens veröffentlichen:

Grundsätzliche Fragen zum NRW-Meldegesetz

  1. Wie viele Anfragen an die Meldebehörden bezüglich Auskunftserteilung gab es insgesamt?
  2. Wie viele dieser Anfragen auf Auskunftserteilung von Melderegisterdaten wurden abgelehnt?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen der Meldeämter durch Melderegisterauskünfte?
  4. Werden die Einnahmen aus Melderegisterauskünften einer bestimmten Verwendung zugeführt?
  5. Besteht eine Online-Schnittstelle für Melderegisterauskünfte?
  6. Wenn eine Online-Schnittstelle für Melderegisterauskünfte besteht, wie viele Anfragen wurden online getätigt und wie viele online beantwortet?
  7. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Personalaufwand für die Bearbeitung von Melderegisterauskünften?
  8. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Personalaufwand für die Bearbeitung von Melderegisterauskünften durch private Stellen?

Einfache Melderegisterauskünfte

  1. Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung einer einfachen Melderegisterauskunft?
  2. Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
  3. Wie viele Anfragen auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft wurden insgesamt gestellt?
  4. Wie viele Anfragen auf gebührenpflichtige Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft wurden gestellt?
  5. Wie viele einfache Melderegisterauskünfte wurden erteilt?
  6. Wie viele gebührenpflichtige einfache Melderegisterauskünfte wurden erteilt?
  7. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragsstellung und Auskunftserteilung?
  8. Wie viele der Anfragen auf einfache Melderegisterauskunft wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  9. Wie viele der erteilten einfachen Melderegisterauskünfte gehen an Private?

Erweiterte Melderegisterauskünfte

  1. Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung einer erweiterten Melderegisterauskunft?
  2. Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
  3. Wie viele Anfragen auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wurden insgesamt gestellt?
  4. Wie viele Anfragen auf gebührenpflichtige Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wurden gestellt?
  5. Wie viele erweiterte Melderegisterauskünfte wurden erteilt?
  6. Wie viele gebührenpflichtige erweiterte Melderegisterauskünfte wurden erteilt?
  7. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragsstellung und Auskunftserteilung?
  8. Wie viele der Anfragen auf erweiterte Melderegisterauskunft wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  9. Wie viele der erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte gehen an Private?

Archivauskünfte

  1. Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung einer Archivauskunft?
  2. Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
  3. Wie viele Anfragen auf Erteilung einer Archivauskunft wurden insgesamt gestellt?
  4. Wie viele Anfragen auf gebührenpflichtige Archivauskünfte wurden an die Stadtverwaltung gestellt?
  5. Wie viele Archivauskünfte wurden erteilt?
  6. Wie viele gebührenpflichtige Archivauskünfte wurden erteilt?
  7. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragsstellung und Auskunftserteilung bei Archivauskünften?
  8. Wie viele Anfragen auf Archivauskünfte wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  9. Wie viele der erteilten Archivauskünfte gehen an Private?

Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger

  1. Welche Bearbeitungsgebühren werden für die Auskunftserteilung an öffentlich-rechtliche Träger erhoben?
  2. Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
  3. Wie viele Anträge auf Melderegisterauskünfte wurden durch öffentlich-rechtliche Träger getätigt?
  4. Wie viele Anfragen auf Melderegisterauskünfte durch öffentlich-rechtliche Träger wurden auf-grund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  5. Wie viele Melderegisterauskünfte wurden an öffentlich-rechtliche Träger erteilt?
  6. An welche öffentlich-rechtlichen Akteure wurden Auskünfte erteilt?
  7. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragsstellung und
  8. Auskunftserteilung bei Anfragen durch öffentlich-rechtliche Träger?

Melderegisterauskünfte an Parteien

  1. Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung eines Antrags auf Melderegisterauskunft von Parteien?
  2. Wie viele Anträge auf Melderegisterauskünfte wurden von Parteien getätigt?
  3. Welche Parteien haben Melderegisterauskünfte angefragt?
  4. Hat die Partei NPD Auskünfte zu Melderegisterdaten von Bürgern angefragt?
  5. Wurden Auskünfte zu Melderegisterdaten von Bürgern an die Partei NPD erteilt?
  6. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragsstellung und Auskunftserteilung bei Anfragen durch Parteien?
  7. Wie viele Anfragen auf Melderegisterauskünfte durch Parteien wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?

Melderegisterauskünfte an Presse und Rundfunk

  1. Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung eines Antrags auf Melderegisterauskunft von Vertretern aus Presse und Rundfunk?
  2. Wie viele Anfragen auf Melderegisterauskünfte wurden durch Vertreter von Presse und Rundfunk getätigt?
  3. Wie viele Melderegisterauskünfte an Vertreter von Presse oder Rundfunk wurden erteilt?
  4. Wie viele Anfragen auf Melderegisterauskünfte durch Presse und Rundfunk wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  5. Welche Presse- und Rundfunkvertreter (bzw. Verlagsgruppe oder Inhaber) haben auf Melderegisterdaten zugegriffen?

Melderegisterauskünfte an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

  1. Welche Bearbeitungsgebühren pro Anfrage werden für die Auskunftserteilung an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften erhoben?
  2. Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
  3. Wie viele Anträge auf Melderegisterauskünfte wurden durch eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften getätigt?
  4. Wie viele einfache Melderegisterauskünfte wurden an eingetragene öffentlich-rechtliche Religi-onsgemeinschaften erteilt?
  5. An welche eingetragenen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften wurden Auskünfte erteilt?
  6. Wie viele Anfragen auf Melderegisterauskünfte durch öffentlich-rechtliche Religionsgemein-schaften wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  7. Wie viele Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften wurden erteilt, bei denen Daten von Bürgern die dieser Religionsgemeinschaft nicht angehören weitergegeben worden sind?

Melderegisterauskünfte an Strafverfolgungsbehörden

  1. Wie viele Anfragen auf Melderegisterauskünfte wurden durch Strafverfolgungsbehörden getätigt?
  2. Welche Strafverfolgungsbehörden haben auf Melderegisterdaten zugegriffen?
  3. Wie viele Melderegisterauskünfte an Strafverfolgungsbehörden wurden erteilt?
  4. Bei wie vielen der an Strafverfolgungsbehörden erteilten Melderegisterauskünfte handelte es sich um erweiterte Melderegisterauskünfte?
  5. Wie viele Anfragen auf Melderegisterauskünfte durch Strafverfolgungsbehörden wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse ab-gelehnt?
  6. Besteht eine Online-Schnittstelle für Auskunftserteilung an Strafverfolgungsbehörden?
  7. Wenn eine Onlineschnittstelle besteht, wie viele Anfragen und wie viele Auskunftserteilungen wurden über die Online-Schnittstelle durchgeführt?
  8. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragsstellung und Auskunftserteilung bei Anfragen durch Sicherheitsbehörden?

Sollten wir eine Rückmeldung der Stadt Krefeld erhalten, werden wir die Antwort selbstverständlich hier veröffentlichen.

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