Heute ist mir zum ersten mal eine Firme mit der Rechtsform “GbRmbH” entdeckt. Diese Rechtsform soll wohl eine Mischung aus GbR und GmbH sein. Aber laut BGH gibt es keine direkte Beschräkung der Haftung in einer GbR. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bürgerlichen Rechts kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen Hinweis, für Verpflichtungen nur beschränkt einstehen zu wollen, beschränkt werden. Für eine Haftungsbeschränkung bedarf es stets einer individualvertraglichen Vereinbarung. Sie dazu auch “Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung” bei Wikipedia.
Propeller am Penis
on April 30, 2004
Sex mit dem Staubsauger war 1985 das Thema eines unglaublichen Rechtsstreites zwischen der Firma Kobold und dem Chaos Computer Club: eine kaum glaubliche Posse aus der Frühzeit des Netzes, als T-online noch Btx hieß. Damals schrieb
Nora den folgenden Bericht:
BGH bstätigt Magenta-Farbe als schützenswerte Marke
on September 11, 2003
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Farbe Magenta als
Markenzeichen der Deutschen Telekom bestätigt. Das Gericht habe
anderen Unternehmen aus der Telekombranche die Nutzung der Farbe wegen Verwechslungsgefahr untersagt, sagte ein Telekom-Sprecher am Mittwoch in Bonn.
