Zwei Polizisten in Ohio sind bei der Jagd auf einen Drogendealer im US-Bundesstaat Ohio über ungewöhnliche Wachtiere gestolpert. Zwei Alligatoren sicherten das Haus des Dealers in Dayton und jagten den sonst hartgesottenen Beamten einen gewaltigen Schreck ein, wie deren Vorgesetzter William Taylor sagte. Zwar seien die Alligatoren mit 60 und 120 cm Länge keine großen Artgenossen gewesen, Dennoch hätten sie die Beamten so verängstigt, dass diese Verstärkung anforderten.
Nach den Meerschweinchen und der Katze ist nun auch der Hund einer australischen Familie Opfer einer Schlangenattacke geworden. Die ganze Familie aus Kuranda im Bundesstaat Queens habe entsetzt mitangesehen, wie eine fünf Meter lange Python den Chihuahua-Mischling verschlungen habe, berichtet die “Cairns Post”, Die Schlange habe auf der Veranda der Familie zugeschlagen und sich auch nicht davon stören lassen, dass die Familie Stühle nach ihr geworfen habe.
Eine 87 Jahre alte Frau hat rund zwölf Stunden lang in einem Dornenbusch an einer Bundesstraße nahe Kiel festgehangen. Die Seniorin war nach Polizeiangaben bei einem Spaziergang vom Weg abgekommen und in das dichte Buschwerk gefallen. Ein Passant war am nächsten Morgen auf die Hilferufe der Frau aufmerksam geworden. Die Polizei fand die stark entkräftete und unterkühlte 87-Jährige. Sie hatte sich so stark in dem Gebüsch verfangen, daß ihre Befreiung erst mit Hilfe der Feuerwehr gelang.
Nach dem Update auf PHP5 tauchen im Error-Logfile des Apache-Webserver folgende oder ähnliche Warnungen auf:
PHP Warning: Module ‘openssl’ already loaded in Unknown on line 0
PHP Warning: Module ‘ftp’ already loaded in Unknown on line 0
PHP Warning: Module ‘iconv’ already loaded in Unknown on line 0
PHP Warning: Module ‘mbstring’ already loaded in Unknown on line 0
PHP Warning: Module ‘pcre’ already loaded in Unknown on line
Diese Warnungen erscheinen, wenn die Extension bereits in PHP fest einkompiliert und dazu dann noch dynamisch eingebunden sind. Durch das löschen der entsprechenden Extension in der php.ini tauchen diese Warnungen nicht mehr auf.
In Indien haben zwei Männer einem Hindu-Priester das rechte Bein abgesägt, weil dem Körperteil magische Kräfte nachgesagt wurden. Die beiden etwa 20-jährigen Männer besuchten den Priester Yanadi Kondaiah in der vergangenen Woche in seinem Dorf im südlichen Bundesstaat Andhra Pradesh. Sie hätten den 80-Jährigen zuerst betrunken gemacht und ihm dann mit einer Sichel das Bein abgesägt.
Mit freundlicher Genehmigung des Bundespräsidenten Horst Köhler ist das Trauern ab sofort gestattet, am 01. Januar 2008 soll das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) begraben werden.
Ein alter Araber lebt seit mehr als 40 Jahren in Essen. Er würde gerne in seinem Garten Kartoffeln pflanzen, aber er ist allein, alt und schwach. Deshalb schreibt er eine E-Mail an seinen Sohn, der in Paris studiert.
“Lieber Ahmed, ich bin sehr traurig weil ich in meinem Garten keine Kartoffeln pflanzen kann. Ich bin sicher, wenn du hier wärst, könntest Du mir helfen und den Garten umgraben. Dein Vater.”
Prompt erhält der alte Mann eine E-Mail: “Lieber Vater, bitte rühre auf keinen Fall irgendetwas im Garten an. Dort habe ich nämlich ‘die Sache’ versteckt. Dein Sohn Ahmed.”
Keine sechs Stunden später umstellen Bundeswehr, Polizei und der Verfassungsschutz das Haus des alten Mannes. Sie nehmen den Garten Scholle für Scholle auseinander, suchen jeden Millimeter ab, finden aber nichts. Enttäuscht ziehen sie wieder ab.
Am selben Tag erhält der alte Mann wieder eine E-Mail von seinem Sohn:
“Lieber Vater, ich nehme an, dass der Garten jetzt komplett umgegraben ist und du Kartoffeln pflanzen kannst. Mehr konnte ich nicht für dich tun. In Liebe, Ahmed”
Laut einer aktuellen Untersuchung entsprechen 80 % der Online-Rechnungen sich nicht an die Rechtsvorschriften zur elektronischen Signatur. Hier besteht Beratungsbedarf. Viele Unternehmen versenden ihre Rechnungen als E-Mail-Anhang. Die Geschäftspartner drucken sie aus und nehmen sie in ihren gewöhnlichen Rechnungslauf auf. Das Problem: Wenn eine Rechnung per PDF empfangen wurde, muss diese auf eine qualifizierte elektronische Signatur geprüft werden. Besonders kleinere Unternehmen und Freiberufler nutzen aber oft Privatkundenlösungen oder erhalten Privatkundenrechnungen ohne eine solche Signatur. Ein selbst erstellter Ausdruck einer PDF-Eingangsrechnung ist jedoch kein valides Rechnungsdokument im umsatzsteuerlichen Sinne. Entsprechend ist kein Vorsteuerabzug gemäß Â§15 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz zulässig. Wer dies ignoriert, bewegt sich auf dünnem Eis. Bei einer Steuerprüfung kann das Finanzamt alle falschen Rechnungen monieren und Vorsteuer-Rückforderungen verlangen.
Unternehmen, die selbst Online-Rechnungen versenden, können sich eine Signaturlösung mieten oder kaufen. Dazu muss sich das Unternehmen zertifizieren und identifizieren lassen sowie mit speziellen Kartenlesern und PIN-Systemen arbeiten. Möglich ist es ebenso, den Signaturprozess an einen Dienstleister abzugeben. Viele kleine Zulieferbetriebe werden von großen Automobilkonzernen gezwungen, auf Online-Rechnungen umzustellen. Die Konzerne ziehen von herkömmlichen Papierrechnungen mitunter Strafbeträge von bis zu 50 Euro ab.
Praxistipp: Sinn der qualifizierten Signatur ist es für die Steuerbehörden, jederzeit nachvollziehen zu können, wer die Rechnung erstellt hat. So soll der Umsatzsteuerbetrug durch Karussellgeschäfte unterbunden werden. Mandanten sollten auf die möglichen steuerlichen Konsequenzen und die Signaturbestimmungen im Signaturgesetz hingewiesen werden.