Vorsicht beim Inhaber-Wechsel einer Domain

Lässt ein Gewerbetreibender eine frei gewordene Intenet-Domain eine anderen registrieren und nutzt sie (unter der vormaligen Adresse) mit kostenpflichtigen „Verlinkungen“ zu seiner Hauptseite, so ist das eine wettbewerbswidrige Behinderung des früheren Domain-Inhabers. Das gelte insbesondere dann, so das Oberlandesgericht München, wennn er damit den Zweck verfolgte, potenzielle Kunden des früheren…

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