Radarwarner

Mit Schildern darf nicht vor Radarfallen gewarnt werden. Das Verwaltungsgericht Saarbrücken bestätigte laut beck-aktuell, dass einem Radar“warner“ 500 Euro Zwangsgeld angedroht werden dürfen. Der Mann hatte ein Schild hochgehalten, auf dem stand: „Ich bin für Radarkontrollen!“ Außer Radar war alles sehr klein geschrieben.

Via: Externer Linklaw blog

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Zustimmung zur Datenspeicherung lt. DSGVO