Werbemail-Versender müssen Einwilligung nachweisen können

Die Übersendung einer einzigen unerwünschten Werbung per E-Mail an ein Unternehmen stellt auch nach der Einführung des neuen Wettbewerbsrechts (UWG) einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Diese Auffassung bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 22. September 2004 (Az. I-15 U 41/04).

Quelle: Externer Linkheise online

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