Wie schreibt die Tagesschau so schön zum Thema Steuererklärung im Jahr 2005: „Kein Bierdeckel, aber einfache Erklärung für klare Fälle“
Alles schön und gut nur ab Januar 2005 müssen alle Unternehmer die Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen dem Finanzamt elektronisch übermitteln. Dann wird eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UstG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) wirksam. Dann sind die Daten der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die hierfür nötige Software steht derzeit ausschließlich für Windows-32-Bit-Betriebssysteme zur Verfügung. Diese Software heißt ELSTER – wohl ein absolutes Indiz für den subtilen Humor höherer Finanzbeamter. Ein weiteres Problem besteht darin das die ELSTER-Client-Software nicht im Quellcode offen verfügbar ist. Meldepflichtige, die GNU/Linux oder ein anderes Freies Betriebssystem benutzen, haben also ein Problem. Man wird quasi gezwungen die gesetzlichen Pflichten nicht zu erfüllen können, weil das „falsche“ Betriebssystem eingesetzt wird. Es scheint aber einen Ausweg zu geben, und zwar mit einem Antrag an das Finanzamt „zur Vermeidung von unbilligen Härten“ auf eine elektronische Übermittlung verzichten (§ 18 Absatz 1 Satz 1, 2. Halbsatz UStG).