Vorsicht beim Inhaber-Wechsel einer Domain

Lässt ein Gewerbetreibender eine frei gewordene Intenet-Domain eine anderen registrieren und nutzt sie (unter der vormaligen Adresse) mit kostenpflichtigen „Verlinkungen“ zu seiner Hauptseite, so ist das eine wettbewerbswidrige Behinderung des früheren Domain-Inhabers. Das gelte insbesondere dann, so das Oberlandesgericht München, wennn er damit den Zweck verfolgte, potenzielle Kunden des früheren Domain-Inhabers anzusprechen, um diese dann anschließend „abzugraben“. (AZ: 29 U 3143/06)

Quelle: IHK-Magazin „Mittlerer Niederrhein“ 01/2009

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