Ich bin jetzt Ersthelfer

Seit heute bin ich ausgebildeter Ersthelfer. Am Montag und heute habe ich an einer Betriebsschulung der Johanniter für Erste-Hilfe teilgenommen. Mein Erste-Hilfe bzw. Selbstschutzkurs für den Führerschein habe ich damals in der 10. Klasse gemacht.  Das ist inzwischen nicht ganz 16 Jahre her. Während meiner aktiven Zeit bei der Bundeswehr wurde ich zwar nochmal intensiver in Erste-Hilfe unterrichtet, aber auch das ist fast 8 Jahre her. Auf jedenfall hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Die stabile Seitenlage geht heute auch anders und einfacher als ich es gelernt habe. Ab und zu seinen Wissen aufzufrischen ist also nicht verkehrt und solche Lehrgänge kosten auch nur wenig Geld.

Nach deutschem Recht ist Ausgebildeter Ersthelfer eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich.

Quelle: Wikipedia

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Zustimmung zur Datenspeicherung lt. DSGVO