Als ich vorhin in die Queue meines Backup-MX Mailservers schaute, endeckte ich eine E-Mail die nicht zugestellt werden konnte, weil es für die Domain des Absenders keinen A (IPv4) bzw. AAAA (IPv6) Record gibt. Der Primary-MX überprüft die E-Mail Adresse des Absenders auf Gültigkeit, was der Backup-MX nicht zwingend für jede Domain macht, für die zuständig ist. Deswegen ist diese E-Mail in der Queue des Backup-MX hängen geblieben. Diese E-Mail hat einen sehr interessanten Text, nämlich folgenden:
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma [Firma und Anschrift zensiert, DocX] Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: [Aktenzeichen zensiert, DocX] Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: [Zensiert, DocX]
Ihre E-Mail Adresse: [Zensiert, DocX]
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlenGenau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: [link entfernt]
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse [Email-Adresse entfernt, DocX]* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: [Link entfernt, DocX]Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt [Zensiert, DocX]
Der Text sieht sehr professional geschrieben aus, es fehlen zwar sämtliche Umlaute, aber trotzdem könnte in der Tat aus der Hand eines Rechtsanwaltes stammen. Das ist aber nicht der Fall! Der bzw die Absender spekulieren hier auf die Leichtgläubigkeit und Unwissenheit der Empänger. Die Domain des Absenders ist auf eine Person in Russland registriert, die E-Mails werden nach meiner Einschätzung über ein Botnet verschickt, ich habe zu mind. in den Logfiles Zustellversuche von vielen verschiedenen – über die ganze Welt verteilen – IP-Adressen entdeckt, und der im Text genannte Fachanwalt, diesen gibt es wirklich, macht darauf aufmerksam, daß er nicht mit diesen E-Mail zu tun hat. Bei dieser E-Mail handelt es sich um Betrug bzw. versuchte Erpressung. Axo, dieses Posting stellt keine Rechtsberatung dar.
Update: In der jüngsten Vergangenheit haben sich wohl schon mehrere Blogger mit diesem Spam beschäftigt. Siehe dazu den Blogeintrag bei Atari-Frosch. Die Absender haben wohl mehrfach den Text inhaltlich verändert.