Gericht verbietet eBay, Identitätsklau zu dulden

Am vergangenen Freitag, dem 3. Dezember, hat das Amtsgericht (AG) Potsdam eine Entscheidung getroffen, die neue Bewegung in zahlreiche Fälle von Identitätsklau durch eBay-Betrüger bringen dürfte (Az. 22 C 225/04, siehe auch die Website des Klagevertreters). Geklagt hatte ein eBay-Teilnehmer, dessen Namensdaten für Acccountfälschungen missbraucht worden waren. Er wollte eBay daran hindern, weiterhin Anmeldungen von Fake-Accounts unter Benutzung seiner Adress- und Geburtsdaten zuzulassen, und hatte bereits im Februar beim gleichen Gericht eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Betreiber erwirkt, die nun durch das Hauptsacheurteil in erster Instanz bestätigt wurde.

Das AG Potsdam hat die Unterlassungsklage des eBay-Teilnehmers als begründet anerkannt und den Betreibern des Online-Marktplatzes als „mittelbaren Störern“ verboten, unter Namen und Anschrift des Klägers andere Teilnehmer als ihn selbst zum Handel auf eBay zuzulassen. Sollte dies doch geschehen, droht den Betreibern die Zahlung eines Ordnungsgelds in Höhe von 250.000 Euro. Der Streitwert für das Verfahren war auf 52.650 Euro festgesetzt worden.

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