Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes dürfte nicht ohne Folgen bleiben für den Handel mit gebrauchter Software. Nach Ansicht des Gerichtes ist es nicht legal, ohne Zustimmung des Rechteinhabers gebrauchte Software weiter zu veräußern. Das gelte auch für Original-Software auf CD. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen Oracle und dem Gebrauchtsoftwarehändler usedsoft….

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Propeller am Penis

Sex mit dem Staubsauger war 1985 das Thema eines unglaublichen Rechtsstreites zwischen der Firma Kobold und dem Chaos Computer Club: eine kaum glaubliche Posse aus der Frühzeit des Netzes, als T-online noch Btx hieß. Damals schrieb Nora den folgenden Bericht:

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