Praxisgebühr gilt auch im Todesfall

Die Praxisgebühr von zehn Euro gilt unter Umständen auch im Todesfall. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind davon zum Beispiel Patienten betroffen, die während einer Notfallbehandlung sterben. Es gebe aber Pläne, diese Regelungen zu ändern. Derzeit sei die Rechtslage so, dass die Praxisgebühr im Todesfall gezahlt werden müsse, falls vorher eine Behandlung stattgefunden habe, sagte ein Sprecher der KBV in Berlin. Ist der Patient beim Eintreffen des Notarztes dagegen schon tot, falle keine Praxisgebühr an. Die Politiker sind doch echt alles Verbrecher. Diese Praxisgebühr ist doch bisher eh ein griff ins Klo. Wurde sie nicht eingeführt um die Krankenkassenbeiträge zu senken? Tja nur dumm das etwa 3% aller öffentlichen Krankenkassen das auch wirklich gemacht haben.

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