Rote Karte für Bankkunden

Bei Geldabhebungen mit einer gestohlenen ec-Karte haftet grundsätzlich
der Kunde. Banken könnten in solchen Fällen unter Verweis auf einen grob
fahrlässigen Umgang des Kunden mit seiner PIN-Nummer die Erstattung des
Betrages verweigern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am
Dienstag.

Ich frage mich wieso die Richter es nicht glauben wollen, daß das Sicherheitssystem der Banken Löcher hat. Aber der zuständige Zivilsenat ist ohnehin nicht gerade dafür bekannt, dass er allzuviel Kritik an Banken übt. So gab es wohl schon mehrmals Befangenheitsanträge gegen Richter. Diesen war vorgeworfen worden, auffällig oft bei bankennahen Veranstaltungen bezahlte Vorträge zu halten.

Quelle: Externer LinkN24

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