Was man gegen Stalker tuen kann

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie Opfer eines Stalkers sind.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Polizei. Informieren Sie Ihre Polizei so früh wie möglich über die Belästigungen und holen Sie sich Rat. Oftmals ist es günstig, wenn ein Stalker zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erkennt, dass seine Belästigungen oder Drohungen bei der Polizei bekannt sind und er mit Sanktionen rechnen muss. Sie sollten aber nicht zögern und sich sofort an die nächste Polizeidienststelle wenden, wenn Sie konkret von einem Stalker bedroht werden.

Verweigern Sie jeden Kontakt. Sagen Sie dem Stalker unmissverständlich und klar, dass Sie kein weiteres Gespräch oder Treffen wünschen und verweigern Sie danach auch jeden Kontakt zu ihm. Gehen Sie nie auf den Wunsch einer letzten Aussprache ein, denn das lässt den Täter wieder hoffen.

Informieren Sie Ihre Familie, Nachbarn, Freunde oder Ihren Arbeitgeber. Ihr Umfeld kann sich auf den Stalker einstellen, Ausspähungen vorbeugen und angemessen reagieren.

Sichern Sie Beweise! Löschen Sie keine SMS, E-Mail oder Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter mit (sexuell-) beleidigendem oder bedrohlichem Inhalt. Heben Sie alle schriftlichen Nachrichten oder auch Geschenke auf. Zeichnen Sie belästigende Anrufe mit. Dokumentieren Sie in einer Art Tagebuch die Häufigkeit und die Art und Weise der Kontaktaufnahmen. Notieren Sie Zeugen.

Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch. Sollten Sie unter Ängsten, Schlafstörungen oder Stress – Symptomen leiden, gehen Sie zu einem Arzt und holen Sie sich psychologische Unterstützung.

Neben der Polizei helfen Ihnen auch Opferhilfeeinrichtungen gerne weiter. Dort erhalten Sie vielfältige Unterstützung, wie beispielsweise bei Behördengängen oder auch die Benennung von Selbsthilfegruppen.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de und www.weisser-ring.de . Unter www.justiz.rlp.de (Veröffentlichungen/Broschüren) finden Sie ein Faltblatt mit weiteren Informationen zum Downloaden.ndeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie Opfer eines Stalkers sind.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Polizei. Informieren Sie Ihre Polizei so früh wie möglich über die Belästigungen und holen Sie sich Rat. Oftmals ist es günstig, wenn ein Stalker zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erkennt, dass seine Belästigungen oder Drohungen bei der Polizei bekannt sind und er mit Sanktionen rechnen muss. Sie sollten aber nicht zögern und sich sofort an die nächste Polizeidienststelle wenden, wenn Sie konkret von einem Stalker bedroht werden.

Verweigern Sie jeden Kontakt. Sagen Sie dem Stalker unmissverständlich und klar, dass Sie kein weiteres Gespräch oder Treffen wünschen und verweigern Sie danach auch jeden Kontakt zu ihm. Gehen Sie nie auf den Wunsch einer letzten Aussprache ein, denn das lässt den Täter wieder hoffen.

Informieren Sie Ihre Familie, Nachbarn, Freunde oder Ihren Arbeitgeber. Ihr Umfeld kann sich auf den Stalker einstellen, Ausspähungen vorbeugen und angemessen reagieren.

Sichern Sie Beweise! Löschen Sie keine SMS, E-Mail oder Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter mit (sexuell-) beleidigendem oder bedrohlichem Inhalt. Heben Sie alle schriftlichen Nachrichten oder auch Geschenke auf. Zeichnen Sie belästigende Anrufe mit. Dokumentieren Sie in einer Art Tagebuch die Häufigkeit und die Art und Weise der Kontaktaufnahmen. Notieren Sie Zeugen.

Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch. Sollten Sie unter Ängsten, Schlafstörungen oder Stress – Symptomen leiden, gehen Sie zu einem Arzt und holen Sie sich psychologische Unterstützung.

Neben der Polizei helfen Ihnen auch Opferhilfeeinrichtungen gerne weiter. Dort erhalten Sie vielfältige Unterstützung, wie beispielsweise bei Behördengängen oder auch die Benennung von Selbsthilfegruppen.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de und www.weisser-ring.de . Unter www.justiz.rlp.de (Veröffentlichungen/Broschüren) finden Sie ein Faltblatt mit weiteren Informationen zum Downloaden.

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