Das Internet-Café als Spielhalle

Für den Betrieb eines Internet-Cafés kann eine Spielhallenerlaubnis erforderlich sein. Dies gelte, „wenn der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt ist“, heißt es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dabei ist es unerheblich, ob die angebotenen Spiele Gewinne vorsehen oder nicht.

In Moenchengladbach gibt es schon seit Jahren die Auflage vom Ordnungsamt das Computer wo Spiele installiert sind, auch die wo nur Solitaer usw. drauf ist, nur von Jugendliche ab 16 bzw. 18 Jahre benutzt werden duerfen.

Quelle: Externer Linktagesschau.de

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