Urteil – Bankgeheimnis fällt

Das Bundesverfassungsgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen das „Schnüffelgesetz“ abgelehnt. Somit ist der Weg für den geplanten Zugriff von Behörden auf Kontodaten ist damit frei. Über eine Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichts noch entschieden. Dieses Verfahren kann aber noch Monate dauern. Das Gesetz soll ab dem 1. April die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen.

Quelle: Externer LinkFocus Online

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