Hexe wegen erfolglosen Liebeszaubers verklagt

Liebeszauber und anderes Hexenwerk ist nach einem Urteil des Amtsgerichts München immer vergeblich und deshalb auch stets umsonst. „Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden“, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil und gab damit einer enttäuschten Frau Recht, die ihren früheren Freund durch Liebeszauber hatte zurückgewinnen wollen. Eine selbst ernannte Hexe hatte der Frau für 1000 Euro Honorar einen solchen Zauber verkauft. Obwohl die Hexe monatelang vor Vollmond Hokuspokus veranstaltete, kam der Verflossene aber nicht zu der Kundin zurück. Die verlangte daraufhin ihr Geld zurück. Das Amtsgericht entschied, ein Liebeszauber sei eine „objektiv unmögliche Leistung“, deshalb könne auch kein Geld dafür verlangt werden. Das Landgericht schloss sich dem Urteil an und wies die Berufung der Hexe ab. (Amtsgericht München 212 C 25151)

Quelle: N24.de

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