Mail-Sperre gegen Ex-Mitarbeiter strafbar

Das gezielte Ausfiltern der E-Mails eines bestimmten Absenders kann strafbar sein. Das entschied das deutsche Oberlandgericht (OLG) Karlsruhe in einem Streit zwischen einer baden-württembergischen Hochschule und einem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Dieser war 1998 in Unfrieden aus der Hochschule ausgeschieden, hielt danach aber über den Mail-Server der Hochschule Kontakt mit dort beschäftigten Wissenschaftlern und Freunden. Die Hochschule hatte im Herbst 2003 jedoch veranlasst, alle von dem früheren Mitarbeiter stammenden oder an ihn gerichteten E-Mails technisch auszufiltern – ohne Benachrichtigung von Absender und Empfänger.

Das OLG gab in dem Urteil nun dem Ex-Mitarbeiter Recht.

Quelle: Externer LinKFuturezone@ORF

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