Ein sehr positive Nachricht

In einer bald 2 Jahren andauernden Mahnangelegenheit, habe ich heute von meinem Rechtsanwalt eine sehr positive Nachricht bekommen. Eine Firma für die ich Supportdienstleistungen getätigt habe, weigerte sich eine Rechnung über knapp 900,- ¤ zu zahlen. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid wurde Einspruch eingelegt. Ich reichte Klage ein und somit kam es dann zu einer mündlichen Verhandlung. Zu diesem Termin sind RA, ein Zeuge und ich angereist, wer fehlte, die Beklagte. Somit gab es ein Versäumnisurteil. Gegen dieses Urteil legte die Beklagte im letzten Moment Einspruch ein. Bei der zweiten mündlichen Verhandlung erschien die Beklagte aber ohne Rechtsbeistand, wieder der Zeuge und mein RA. Nach einer erneuten Zeugenvernehmung wurde dann das schriftliche Verfahren eingeleitet. Nachdem ein kurzer Schriftwechsel erfolgt ist, wurden nun am 25. Mai 2008 das Urteil gefällt, welches gestern meinem RA zugestellt wurde. Das von mir erwirkte Versäumnisurteil bleibt bestehen! Sobald die Kostenfeststellung erfolgt und anerkannt worden sind, wird der Gerichtsvollzieher seine Arbeit aufnehmen. Der Forderungsbetrag dürfte sich inzwischen wohl verdreifacht haben. Neben meiner Forderung mit Zinsen, kommen noch die Kosten für den RA, die Gerichtskosten, Inkassokosten und das Zeugengeld hinzu.

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