Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf

Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf. Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auf das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht.

Quelle: RP vom 07.10.2008

2 Gedanken zu „Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf

  1. DocX Autor des Beitrags

    Die Meldung habe ich vorhin in den Nachrichten auch gelesen. Die GEZ-Gebühr ist für mich reine Abzocke.

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