Ampel rot, Motor aus – Handy erlaubt

Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. September 2007 (Az: 2 SsOWi 190/07) hervor.

Quelle: lawblog

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