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Hi, wo siehst Du das Problem, wenn Du als Betrachter und Abrufer meiner Seite Deine eigene IP-Adresse vorgesetzt bekommst?
Wo gibt es da ein Problem?
Ich verstehe es nicht?
Grob gesehen speicherst und verarbeitest du ja die IP-Adresse. Das sind Nutzungsdaten, und sie dürfen im Falle eines kostenlosen Angebots nicht gespeichert oder weiterverwendet werden. Dabei ist es ja egal, ob nur ich die sehe oder auch andere. Es geht mir nicht im speziellen darum das du eine Email-Adresse erzeugst wo meine IP drin vorhanden ist, sondern im allgemeinen ob es rechtlich okay ist, so etwas zu machen.
sind jetzt alle apache-access-logs illegal oder was? ich mein da wird gespeichert wer wann wo war. also imho kann das nich illegal sein. auch bei mir auf der homepage bekommt man personalisierten content (nich aufm weblog, ein pfad höher.) da iss unten auch ne mail-addy mit unix-timestamp und hex-ip verankert. also kann da noch wer was dazu sagen?
Das mit Access-Logs ist so ne Sache. Dazu gibt da keine genauen Urteile zu.
Ich parse mal etwas aus der Orientierungshilfe zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei Internetdiensten des Datenschutzbeauftragten aus Hesen:
Der Gesetzgeber hatte bei der Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 3 TDG in erster Linie das Angebot von Navigationshilfen und Suchmaschinen, nicht aber die reine Zugangsvermittlung im Sinn. Zudem sprechen auch technische Gründe dafür, die mit der Vermittlung des Zugangs verbundene Datenübertragung als Telekommunikationsdienst anzusehen. Nach dem OSI-Referenzmodell, das der Kommunikation im Internet zugrunde gelegt wird, wird erst auf der Ebene des Transmission Control Protocol (TCP) die virtuelle Verbindung zwischen den beteiligten Endgeräten hergestellt. TCP wird der Schicht 4 (Transportschicht) des OSI-Modells zugeordnet. Daraus folgt, dass Schicht 4 sowie alle darunter liegenden Schichten (auch die der Schicht 3 zugeordnete IP-Ebene) zum technischen Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten zu zählen sind und damit als Telekommunikation i.S.v. § 3 Nr. 16 TKG betrachtet werden müssen. Dagegen unterliegen nach dem Hypertext Transport Protocol (http) übermittelte Informationen als Nutzungsdaten dem Tele- und Mediendiensterecht. Soweit der Zugangs-Anbieter seine Dienste mit der von § 3 Nr. 5 TKG geforderten Nachhaltigkeit anbietet, besteht grundsätzlich die Verarbeitungsbefugnis für Bestands- und Nutzungsdaten nach der TDSV. Bestandsdaten dürfen lediglich in dem Umfang gespeichert werden, wie sie für das Vertragsverhältnis erforderlich sind und zum Zwecke der Abrechnung benötigt werden. Zur Vermittlung erforderliche Verbindungsdaten (auch die IP-Adresse) dürfen nur für die Phase der Inanspruchnahme gespeichert werden. Sie sind nach der Inanspruchnahme grundsätzlich unverzüglich, spätestens aber am Tage nach Beendigung der Verbindung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 TDSV zu löschen, es sei denn, einzelne Verbindungsdaten werden zu den in §§ 7 bis 10 TDSV genannten Zwecken (insbesondere Abrechnungszwecken) benötigt.
Befreundeter Jurist schreibt: Ohne mich damit naeher beschaeftigt zu haben, ist die Anzeige der eigenen IP wohl keine Speicherung. Lediglich technisch bedingte Speicherungen fallen da so weit ich mich entsinne nicht drunter.