Geldstrafe für Hyperlinks

Der Netzaktivist Externer LinkAlvar Freude musste im Vorgehen gegen die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf vor dem Amtsgericht Stuttgart jetzt eine Niederlage einstecken. Er wurde wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Externer LinkGolem.de

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