Rückgaberecht bei Online-Auktionen

Auch Bieter bei Internet-Auktionen, die Ware von professionellen Händlern kaufen, haben ein Widerrufsrecht. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Urteil. Demnach haben Kunden bei eBay-Versteigerungen ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Gelegentliche Geschäfte zwischen privaten eBay-Nutzern sind nicht betroffen.

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