Zwölf Euro Urheberabgabe pro PC

In Deutschland müssen PC-Erzeuger und -Importeure wie auch Hersteller von Fotokopiergeräten eine Geräteabgabe zu Gunsten der Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke bezahlen. In einem Musterprozess legte das Landgericht München nun einen Betrag von zwölf Euro pro Gerät als angemessene Vergütung fest. Die Entscheidung wird Auswirkungen auch für alle anderen Unternehmen der Branche haben.

Das deutsche Urhebergesetz sieht für bestimmte Geräte eine Vergütungspflicht des Herstellers zu Gunsten der Urheber vor. Dabei handelt es sich um Geräte, von denen zu erwarten ist, dass mit ihrer Hilfe „durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung“ erlaubte private Vervielfältigungen geschützter Werke hergestellt werden. Das Gericht musste daher entscheiden, ob auch PCs zur Herstellung derartiger Vervielfältigungen bestimmt sind. Fujitsu Siemens hatte argumentiert, dass ein PC für sich genommen nicht in der Lage ist, eine Vervielfältigung eines Sprachwerkes zu erstellen, die einer „Ablichtung“ gleichzustellen wäre. Hierzu bedürfe es neben der Software auch der Ausgabe etwa auf einen Drucker. Das Gericht stimmte Fujitsu Siemens nur insoweit zu, als es das bloße Einlesen eines Werkes in den Arbeitsspeicher eines PCs noch nicht als Vervielfältigung ansah. Anders verhalte es sich aber mit dem Abspeichern eingescannter oder aus dem Internet geladener Texte auf der Festplatte und der Ausgabe auf einen Drucker.

Quelle: Externer LinkFuturezone@ORF

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