Also doch strafbar

Das einsetzen von Interner Linkserverseitigen Spam-Filter ist nun also doch strafbar. Naja die Aussage stimmt nicht ganz. Das gezielte unterdrücken elektronischer Botschaften unwillkommener Absender für Dritte, ohne dass die Empfänger davon wissen und damit einverstanden sind, stellt eine Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnis dar, und ist somit strafbar. Dies geht aus einer kürzlich ergangenen rechtswirksamen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Mehr dazu bei Externer Linkheise online. Jetzt frage ich mich aber, wie sieht es mit Virenmails aus. Darf eine mit Viren verseuchte Email von mir oder dem Provider einfach geblockt werden? Reicht es aus wenn diese Emails gesäubert werden und der Virus in ein Quarantänefach gepackt wird, wo der Empfänger dann Zugriff drauf hat?

Naja ich werde jetzt gleich zu einem Kunden fahren und dort auf dem Mailsystem einen serverseitigen Viren und Spam-Filter installieren und dem Chef raten seine Mitarbeiter schriftlich zu informieren was mit Viren und Spam passiert.

0 Gedanken zu „Also doch strafbar

  1. Pinoccio

    Warum Viren-Mails säubern? Könnte doch auch sein, daß ein Nerd den andern mal eines zeigen will …

    mfg Sebastian

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