Steuerschlupfloch

Von diesem Steuerschlupfloch hatte ich bisher auch noch nichts gehört: Und zwar den Handel mit Tankquittungen und sonstigen Belegen. Das System ist einfach. Der private Anbieter verscherbelt Originalquittungen, die er nicht braucht. Der Unternehmer macht die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben geltend und zieht die Vorsteuer ab.

Nach geltender Rechtslage haften die Verkäufer nicht. Sie tragen nämlich keine Verantwortung dafür, was der Käufer mit den Quittungen anstellt. Das soll sich ändern.

Mehr dazu im Externer Linklaw blog

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