Ladenbesitzerin sollte über 2,1 Milliarden Steuer zahlen

Eine Umsatzsteuerforderung von gut 2,1 Milliarden Euro gegenüber einer Münchner Ladenbesitzerin und nur für einen einzigen Monat steht kommenden Mittwoch im Mittelpunkt eines Zivilprozesses im Landgericht München. Die Frau konnte den unglaublichen Bescheid nur mit Hilfe ihres Steuerberaters auf korrekte 108,82 Euro reduzieren. Sie hat ihren Schadenersatzanspruch gegenüber dem Freistaat wegen des fälligen Beraterhonorars aus Kostengründen an zwei Anwälte verkauft. Die steuerpflichtige Frau hatte die Forderung für den Monat Oktober 2006 unverzüglich telefonisch angefochten, jedoch ohne Erfolg. Daher ließ sie ihren Steuerberater Einspruch einlegen, der zur Abänderung des Bescheids führte. Bei einem Streitwert von 2,1 Milliarden Euro beliefe sich der Honoraranspruch des Beraters auf über 2,5 Millionen Euro. Folge: hohe Verfahrenskosten. Deshalb trat die Frau ihre Schadenersatzforderung an die Anwälte ab. Diese haben zunächst nur einen Teilbetrag von 599 000 Euro eingeklagt, um den Prozess nicht zu teuer werden zu lassen.

Quelle: pnp.de

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