Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass Eltern ihren Sohn „Djehad“ nennen dürfen, da das Kindeswohl durch die Wahl des Vornamens nicht gefährdet sei. „Djehad“ bedeutet Heiliger Krieg. Der Standesbeamte hatte die Beurkundung des Namens im Geburtenbuch abgelehnt, weil das Kindeswohl dadurch gefährdet sei: Der Begriff „Heiliger Krieg“ haben seit dem 11. September 2001 eine stark negative Bedeutung erlangt.
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