An der TU Berlin wurde am 19.02. ein Terminal für RFID-Karten „gesprengt“, um gegen die Einführung der sog. Campuskarte zu protestieren.
Für die TU-Campuskarte sind die (zum Teil noch nicht aktivierten) Funktionen Studierenden-, Bibliotheks- und BVG-Ausweis, Druck von Studienbescheinigungen, Adressänderungen, Antrag auf Beurlaubung und auf Exmatrikulation, Wahlen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, Prüfungsanmeldung, Signatur von elektronischen Dokumenten, Mensa-Anwendung, Telefon- und Geldkarte, login in den diversen Rechnernetzen und Schlüsselkarte (Zugangsbeschränkung!) vorgesehen. Der auf der Karte befindliche RFID (Radio Frequency Identification) -Chip ermöglicht, dass personenbezogene Daten mit den entsprechenden Empfangsgeräten auch kontaktlos abgerufen werden können. Damit ist die Erstellung von Bewegungsprofilen auch unbemerkt möglich.Die Universtätsleitung beteuert, so etwas sei selbstredend nicht geplant. In Aktivistenkreises wurde die Frage formuliert, warum dann die technischen Möglichkeiten dafür eingebaut werden. Weiterhin wurde bemängelt, dass die auf den passiven RFID-Karten befindlichen Daten nicht verschlüsselt werden.
In einem „Bekennerschreiben“ der Aktivisten heißt es, „die Nützlichkeit einiger Chipkartenfunktionen (Rückmeldung, Geldkarte) ist dringend zu hinterfragen, andere Funktionen seien ohne Chip genauso möglich (BVG-Ticket, Bibliotheksausweis).“
Quelle: datenschutz.de