Neuregelung des Sexualstrafrechts betrifft Internet-Nutzer

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist am 1. April das „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ in Kraft getreten. Das Paragrafenwerk sieht eine ganze Reihe von Strafverschärfungen und Tatbestandserweiterungen für Sexualdelikte vor, von denen viele einen starken Internet-Bezug aufweisen.

Wie schrieb ein Freund von mir so schön zu diesem Thema: Bin mal gespannt, wann die ersten 13 Jährigen wegen Verbreitung von Pornographie in P2P-Netzwerken angeklagt werden…

Quelle: Externer Linkheise online

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