Volkstümliche Rechtsirrtümer

Gestern beim surfen das Externer LinkJurawiki entdeckt. Interessant dort sind unter anderem die Externer Link“ Volkstümlichen Rechtsirrtümer“.

Hier ein kurzer Auszug:

Man ist verpflichtet, seinen Personalausweis ständig bei sich zu tragen.

Es ist nicht einmal jeder verpflichtet, überhaupt einen Personalausweis zu besitzen, wie ein Blick in § 1 PersAuswG zeigt: Statt dessen tut es auch einen Reisepass. Den Ausweis oder Pass muss man zwar auf Verlangen den zuständigen Behörden (etwa der Polizei) vorzeigen; das kann man aber z.B. auch tun, indem man mit den Beamten zu sich nach Hause (oder zu sonst einem Aufbewahrungsort für den Ausweis) geht und das gute Stück dort vorweist. Da dies recht umständlich ist und unter Umständen auch dazu führen kann, dass einen die Polizei erst einmal auf die Wache mitnimmt, bis die Sache geklärt ist, empfiehlt es sich in der Tat, den Ausweis oder Pass üblicherweise bei sich zu tragen. Wer es aber lieber kompliziert mag, der darf das auch bleiben lassen.

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