MediaMarkt abgemahnt

Die zum selben Konzern, der Metro Group, gehörenden Unternehmen hatten sich anfang der Woche mit den Reizworten „Keine Mehrwertsteuer“ und „Einkaufspreis“ scheinbar eine Preisschlacht über die Werbung geliefert. Nach Egbert Groote, Referatsleiter und Jurist beim Bundesverband der Verbraucherzentralen ist es „laut Wettbewerbsrecht unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben“. Das scheint nun gerade bei MediaMarkt der Fall gewesen zu sein. Dem Anschein nach hatten, das Silvesterwochenende ausnutzend, einige Märkte von Freitag auf Montag die Preise so weit erhöht, dass mit den beworbenen 16 Prozent Rabatt fast wieder der ursprüngliche Preis zustande kam. Der Verband listet in einer Pressemitteilung fünf Fälle detailliert auf, insgesamt will man über 30 Beschwerden erhalten haben. So soll in Paderborn noch am 26. Dezember 2004 eine Digitalkamera für 289,- Euro per Sonntagszeitung beworben worden sein. Am 3. Januar 2005 war diese Kamera mit 349,- Euro ausgezeichnet – was mit dem „Rabatt“ einen Preis von 293,16 Euro ergibt und damit sogar teurer als das erste Angebot ist.

Quelle: Externer Linkgolem.de

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