Das Recht auf die Marke „Spam“

Für Softwarehäuser, die Produkte gegen Spam anbieten, könnte es vom Markenrecht her bald ein böses Erwachen geben. Der im US-Bundestaat Minnesota ansässige Hersteller der gleichnamigen Fleischkonserven, Hormel Foods, hat seine Rechte auf die Marke „Spam“ ausgeweitet. Laut Datenbank des US Patent and Trademark Office (USPTO) wird das Markenrecht auf „downloadbare Software, namentlich Bildschirmschoner“, ausgeweitet. Dem im April 2004 eingereichten Antrag wurde kürzlich stattgegeben, die offizielle Veröffentlichung des Entscheids wurde für Dienstag angekündigt.

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