Per Mausklick zum Strafverfahren

Es sollte nur ein Jux sein. Wie für all die anderen Menschen, die der Internetgemeinde kundtun wollen, wie sie ihren Brokkoli am liebsten essen und mit welchem Stofftier sie am liebsten ins Bett gehen. Johann K. (Name geändert) ging ins Netz, eröffnete ein eigenes Weblog hochmotiviert mit den Worten „Hallo Welt“ und räumte seinen Lesern Platz für Kommentare ein. Wenige Sätze später jedoch verlor er das Interesse und ließ seine Site unbeobachtet im Internet stehen. „Das hätte er nicht tun sollen“, sagt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Die für jeden zugängliche Site nämlich missbrauchten anonyme Surfer, um dort Bauanleitung für Bomben zu veröffentlichen. Johannes K. geriet unter Verdacht. Es kam zur Hausdurchsuchung. Und sein Anwalt warnt seither eindrücklich: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch nicht für Blogger.“

Quelle: Externer LinkKölner Stadt-Anzeiger

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