Sepp ist etwas dumm!

Eine US-Amerikanische Firma bittet 2010 eine deutsche Behörde, Untersuchungen an Bodenproben nehmen zu dürfen. Als Termin wird der November 2012 genannt, damit die deutsche Behörde genug Vorlaufzeit hat. Es gibt Archive in Deutschland in denen Proben von geologischen Formationen und Bodenarten gelagert werden. Diese Archive würde diese amerikanische Firma gerne nutzen für ein brandneues Verfahren, das ganz neue Erkenntnisse verspricht. Auf Nachfrage liefert die Firma auch in einer Mail den Link zu dessen Firmenseite auf der die neue Erfindung genau erklärt wird.

Der deutsche Beamte sagt zuerst begeistert zu, da die Forschungsergebnisse auch der Behörde zur Verfügung gestellt werden. Doch als er sich näher mit der englischsprachigen Internetseite beschäftigt, kommen ihm doch Zweifel und er fragt vorsichtshalber lieber seinen Abteilungsleiter. Dieser versucht mit der englischsprachigen Seite klar zu kommen und versteht immerhin, dass der Boden bestrahlt werden soll und auch Strahlung frei wird. Das wird dem Abteilungsleiter doch etwas zu heiß und übersteigt seine Kompetenzen. Deshalb fragt dieser den Amtsdirektor. Der Amtsdirektor gründet auch gleich eine Arbeitsgruppe mit Juristen und Geologen, welche sich nun wöchentlich einmal trifft. Vom Forschungsministerium wird Hilfe angefordert, da es verständlicher Weise Schwierigkeiten gibt diese noch unbekannte Technologie richtig einzuordnen. Strahlenschutzbeauftragte vervollständigen die Arbeitsgruppe.

Die Amtsübergreifende Arbeitsgruppe aus Fachleuten mehrerer Fakultäten hat aber immer noch enorme Schwierigkeiten. Selbst bei der korrekten Übersetzung der Homepage besteht Unstimmigkeit, da der Text aus einem schwer zu übersetzendem juristen- und Fachenglisch besteht. Und somit ist eine endgültige gefahrentechnische und juristische Einschätzung nicht möglich. Alleine, dass nukleare Strahlung frei wird ist sicher.

Man überlegt, eine amerikanische Anwaltskanzlei einzuschalten, da diese sich schon mit dem Thema auskennt. Diese verlangt eine fünfstellige Summe und die Idee wird wieder verworfen, da diese amerikanische Anwaltsfirma sich sowieso nicht mit der deutschen Rechtslage auskennt. Als Hauptschwierigkeit wird ausgemacht, dass sich die Arbeitsgruppe nicht sicher ist, wie die richtige Übersetzung der Seite zu lauten hat. Daher wird einstimmig beschlossen, ein deutsches Übersetzungsbüro zu engagieren, das mit solch komplizierten Texten täglich zu tun hat. Ein zuverlässiges Unternehmen wird in einem nur wenige Monate dauerndem Ausschreibungsverfahren gefunden für Kosten, die um die 1.500 Euro liegen.

Nun wird bemerkt, dass das Land NRW einer Haushaltssperre unterliegt und somit diese Sonderausgabe nicht bewilligt werden kann. Eine zweite, rein juristische Arbeitsgruppe wird gegründet. Diese kommt nach wenigen Sitzungen auch schnell zu dem juristischen Winkelzug auf den Sicherheitsaspekt hinzuweisen. Auf diese Art könne man die Haushaltssperre umgehen. Es wird auch in wenigen Wochen eine ca. hundert-seitige Begründung formuliert, die den Verwaltungsbeamten keine andere Chance lässt, als diese Ausnahmegenehmigung zur Ausgabe der 1.500 Euro zu bewilligen. Das Übersetzungsbüro wird also engagiert. Dieses verspricht auch in wenigen Tagen die Übersetzung zu liefern.

Doch wie es so kommt, wenn man amüsiert, sind die die zwei Jahre Vorlaufzeit, die die amerikanische Firma der deutschen Behörde eingeräumt hat, wie im Fluge vergangen. Der Amtsdirektor wird also gebeten die Firma anzuschreiben und mitzuteilen, dass die zwei Jahre leider nicht ausgereicht haben. Die bereits genehmigte Untersuchung der Bodenproben wird leider vorerst aufgehoben und es wird um Aufschub gebeten.

Der Amtsdirektor ruft den Gabelstaplerfahrer Sepp an und es erfolgt folgendes Gespräch:

Direktor: Du, Sepp! Du kannst die Proben wieder einlagern. Die US-Firma kommt doch nicht. Wir haben sicherheitstechnische Bedenken.
Sepp: Herr Direktor, die habe ich erst gar nicht ausgelagert.
Direktor: Warum denn nicht?
Sepp: Stand doch auf die Homepage.
Direktor lauter werdend: Du willst mir doch nicht erzählen, dass ausgerechnet Du dieses englisch-kauderwelsch verstanden hast. Damit haben sich Fachleute zwei Jahre lang vergeblich herum geschlagen.
Sepp: Aber nicht doch Chef. Sie wissen, ich bin etwas dumm. Fremdsprachen kann ich überhaupt nicht. Und eben weil ich etwas dumm bin, habe ich ja auch oben auf das Deutschlandfähnchen klicken müssen, um alles auf Deutsch lesen zu können. Da steht dann auch, dass der deutsche TÜV das Gerät nicht zugelassen hat.

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