Lauschangriffe gehen ins Leere

Kurz vor der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum „Großen Lauschangriff“ hat der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit geäußert. Das Verwanzen von Wohnungen und anderen Privaträumen berühre „den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ sagt Schaar. Das BVG prüft derzeit auf die Klage von FDP-Politikern hin, ob das Abhören von Privatwohnungen zur Strafverfolgung verfassungssrechtlich überhaupt zulässig ist. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet. Bin ja mal echt gespannt was dabei rumkommen tut.

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