GEZ und Rootserver

Bei Externer Linkmanitu hat man sich die Frage gestellt, wie sich die GEZ-Gebührenpflicht auf Server auswirkt, da auch ein Internetserver ja grundsätzlich ähnlich einem PC ist. Daraufhin wurde Kontakt zur GEZ aufgenommen und die rechtliche Situation abgeklärt.

Manitu hat von der Rechtsabteilung der GEZ die Aussage erhalten, dass

ein Server grundsätzlich gebührenrechtlich demjenigen zuzuordnen ist, bei dem er steht, dass heißt demjenigen, der die faktische Verfügungsgewalt innehält (…)

Sprich ein Server (egal ob dieser gemietet wird, oder Eigentum des Kunden ist) wird dem RZ-Betreiber zugeordnet.

Diese rechtliche Situation wird zur absoluten Sicherheit auf unser Geheiß hin nochmals am 2. Oktober dem Forum der Justiziare der Landesrundfunkanstalten und der GEZ zur Abklärung vorgelegt, wir gehen aber davon aus, dass die oben gemachte Aussag Bestand haben wird.

Für Serverkunden bedeutet dies, dass keine Gebührenpflicht für ihre Server besteht (da diese durch den RZ-Betreiber zu tragen sind, und da pro zusammenhängendem Grundstück jeweils nur ein Gerät anzumelden ist, fällt auch keine weitere Gebühr an).

Quelle: Externer Linkhostblogger.de

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