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wie geht es weiter? Das ist doch wohl nicht strafbar, oder? Da waren ja nicht mal irgendwelche Sicherheitsfeatures zu überwinden (so habe ich das jedenfalls verstanden).
Woran soll man denn unterscheiden, ob es jetzt ein öffentlicher, kostenfreier Hotspot ist (z.B. Starbucks) oder eben ein öffentlicher, nichtöffentlicher Hotspot?
Folgendes schreibt RA Udo Vetter dazu:
Dumm nur, liebe Polizei in Paderborn, dass die Nutzung fremder WLAN zumindest so lange nicht strafbar ist, wie diese frei zugänglich sind. Aber das werden wir wahrscheinlich so schnell nicht gerichtlich festgestellt erhalten. Denn selbst bei den Staatsanwaltschaften herrscht mittlerweile so viel Sachverstand, dass derartige Verfahren sang- und klanglos eingestellt werden.
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/02/25/verbrecherjagd-2/
Darf man jetzt nicht einmal mehr mit seinem Notebook auf dem Schoß im Auto vor sich hin coden? 😉